Weitere Entscheidung unten: FG Nürnberg, 02.12.2010

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22482
FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09 (https://dejure.org/2011,22482)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2011 - 10 K 3251/09 (https://dejure.org/2011,22482)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 10 K 3251/09 (https://dejure.org/2011,22482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begünstigte Tätigkeit im Sinne des Auslandstätigkeitserlasses?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung des durch Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer im außereuropäischen Ausland bezogenen Arbeitslohns als einen nach den Vorschriften des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) begünstigten Arbeitslohn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Begünstigung der Tätigkeit eines Verkehrsflugzeugführers nach dem Auslandtätigkeitserlass; Pflicht zur Beweisvorsorge; keine Bindung des Wohnsitzfinanzamts an Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Begünstigung der Tätigkeit eines Verkehrsflugzeugführers nach dem Auslandtätigkeitserlass - Pflicht zur Beweisvorsorge - keine Bindung des Wohnsitzfinanzamts an Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09
    Dies gilt vor allem dann, wenn die Mitwirkungspflicht Tatsachen und Beweismittel aus der Wissenssphäre des Arbeitnehmers betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBI II 1989, 462).
  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09
    Hierbei sind von ihm alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. BFH-Entscheidungen vorn 25. August 1986 IV B 76/86, vom 9. Juli 1986 I B 36/86 und vom 13. März 1987 III R 206/82, BStBI II 1987, 481, 487 und 599).
  • BFH, 09.07.1986 - I B 36/86

    Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; Feststellungslast bei in der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09
    Hierbei sind von ihm alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. BFH-Entscheidungen vorn 25. August 1986 IV B 76/86, vom 9. Juli 1986 I B 36/86 und vom 13. März 1987 III R 206/82, BStBI II 1987, 481, 487 und 599).
  • BFH, 13.03.1987 - III R 206/82

    Landwirt - Angehöriger eines Gastarbeiters - Unterhaltsbedürftigkeit - Umfang

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09
    Hierbei sind von ihm alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. BFH-Entscheidungen vorn 25. August 1986 IV B 76/86, vom 9. Juli 1986 I B 36/86 und vom 13. März 1987 III R 206/82, BStBI II 1987, 481, 487 und 599).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme:

    Das kann bspw. dazu führen, dass eine - isoliert betrachtet nicht begünstigte - Tätigkeit als Pilot begünstigt wird, wenn sie nicht nur im laufenden Flugbetrieb, sondern im Rahmen eines Gesamtprojekts zum Aufbau / zur Erweiterung eines begünstigten Flugbetriebs ausgeführt wird (so wohl i.E. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2011, 10 K 3251/09, EFG 2011, 1162).

    Dies legt bei isolierter Betrachtung die Annahme nahe, dass neben der nichtbegünstigten Wartung beweglicher Wirtschaftsgüter lediglich die Begleitung des reinen Flugbetriebs erfolgte, welche ebenfalls nicht begünstigt wäre (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2011, 10 K 3251/09, EFG 2011, 1162).

  • BFH, 27.10.2011 - I B 26/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Die deswegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg; das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat sie mit Urteil vom 24. Januar 2011  10 K 3251/09 als unbegründet abgewiesen.

    Die Entscheidungsgründe seines Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1162 abgedruckt.

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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22218
FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/2009 (https://dejure.org/2010,22218)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 4 K 149/2009 (https://dejure.org/2010,22218)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 4 K 149/2009 (https://dejure.org/2010,22218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft durch Tod der Kommanditistin - Keine Umqualifizierung von geerbten verrechenbaren Verlusten der Kommanditistin in ausgleichsfähige Verluste beim Komplementär

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung einschließlich Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15a Einkommensteuergesetz (EStG); Behandlung des Schicksals eines verechenbaren Verlustes i.S.v. § 15a EStG im Falle ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 15a
    Behandlung von verrechenbaren Verlusten im Sinne von § 15a EStG nach dem Tod eines Kommanditisten

  • datenbank.nwb.de

    Behandlung von verrechenbaren Verlusten im Sinne von § 15a EStG nach dem Tod eines Kommanditisten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verrechenbare Verluste nach dem Tod eines Kommanditisten

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Der Kläger verweist zur Begründung seines Klageantrages auf die Rechtsprechung des BFH, nach der bei einem Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines Komplementärs die im laufenden Wirtschaftsjahr anfallenden Verluste in voller Höhe ausgleichsfähig sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.02.2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).

    38 Dem Kläger ist zwar zuzustimmen, dass es der gefestigten Rechtsprechung des BFH entspricht, dass bei einem Kommanditisten, der im laufenden Wirtschaftsjahr in die Stellung eines Komplementärs wechselt, der gesamte in diesem Wirtschaftsjahr zufließende Verlust ausgleichsfähig im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG ist (BFH-Urteil vom 12.02.2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).

    Solche Verluste werden nach ständiger Rechtsprechung des BFH beim Übernehmer nicht umqualifiziert (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1228).

  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    In diesem Fall wäre die Zuweisung eines Verlustanteils aus der Mitunternehmerschaft an der vollbeendeten X & Co KG in Höhe von 39.586 EUR für die Ehefrau des Klägers bestandskräftig geworden und der Kläger könnte isoliert gegen die im Feststellungsbescheid gemäß § 15a EStG getroffene Qualifikation dieses Verlustanteils als verrechenbar (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1995 IV R 106/94, BStBl II 1996, 226) vorgehen.
  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkung des Verlustausgleichs bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Auch die vom Kläger gegen die Anwendung des § 15a EStG ins Feld geführten Argumente greifen nicht durch: Das Vorhandensein stiller Reserven ist für die Anwendung des § 15a EStG irrelevant (vgl. BFH Urteil vom 09.05.1996 IV R 75/93, BStBl II 1996, 474), die Regelung ist ferner nicht verfassungswidrig (BVerfG-Beschluss vom 14.07.2006 2 BvR 375/00, HFR 2007, 274).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 75/93

    1. § 15a EStG gilt für sämtliche Kommanditgesellschaften, nicht nur für

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Auch die vom Kläger gegen die Anwendung des § 15a EStG ins Feld geführten Argumente greifen nicht durch: Das Vorhandensein stiller Reserven ist für die Anwendung des § 15a EStG irrelevant (vgl. BFH Urteil vom 09.05.1996 IV R 75/93, BStBl II 1996, 474), die Regelung ist ferner nicht verfassungswidrig (BVerfG-Beschluss vom 14.07.2006 2 BvR 375/00, HFR 2007, 274).
  • BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06

    Verrechenbare Verluste; keine Umqualifizierung

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Diese Konstellation ist dem in der Rechtsprechung geklärten Fall vergleichbar, dass einem Komplementär bereits als verrechenbar festgestellte Verluste früherer Wirtschaftsjahre zufallen (vgl. z.B. aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 18.01.2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888).
  • BFH, 14.10.1987 - I R 381/83

    Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen - Maßgeblicher

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Endet ein Wirtschaftsjahr und ein Rumpfwirtschaftsjahr in einem Kalenderjahr, sind die Ergebnisse beider Kalenderjahre zusammenzurechnen (§ 4 a Abs. 2 Nr. 2 EStG, vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1987 I R 381/83, BFH/NV 1989, 141).
  • BFH, 10.02.1989 - III R 11/86

    1. Bei Berechnung des Vergleichszeitraums gelten Rumpfwirtschaftsjahre als volle

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Die Vollbeendigung der Gesellschaft mit dem Tod der einzigen Kommanditistin und Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den einzigen Komplementär hätte jedoch die Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres zur Folge gehabt (vgl. BFH-Urteil vom 10.02.1998 III R 11/86 BStBl. II 1989, 519).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Ob die vom Kläger angeführte Aussage in der Anmerkung von Wacker (HFR 2004, 114), die Grundsätze im BFH-Urteil vom 14.10.2003 (VIII R 38/03, BStBl II 2004, 115) seien auch auf den Fall des Erlöschen einer Personengesellschaft infolge Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters anwendbar, im Sinne des Klägers zu verstehen ist, erscheint sehr fraglich, ist aber letztlich nicht entscheidend.
  • BFH, 11.05.1995 - IV R 44/93

    Verlustverrechnung - Verlustanteil - Umwandlung

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Der Rechtsprechung ist allerdings nicht zu entnehmen, dass der BFH auch der Auffassung wäre, die einem Kommanditisten zustehenden Verluste eines laufenden Wirtschaftsjahrs würden auch bei einem erbenden Komplementär gleichermaßen umqualifiziert; die (nicht entscheidungserheblichen) Ausführungen im BFH-Urteil vom 11.05.1995 IV R 44/93 (BFHE 177, 466; HFR 1995, 719) legen vielmehr den gegenteiligen Schluss nahe.
  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
    Eine derartige Rückwirkungsvereinbarung ändert hingegen nichts an der dinglichen Rechtsstellung der bestehenden Gesellschafter und des Aufzunehmenden (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.1984 VIII R 191/81, BStBl. II 1985, 55 und vom 12.06.1980 IV R 40/77, BStBl. II 1980, 721).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 40/77

    Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung

  • BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69

    Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 90/84

    1. Verfahrensunterbrechung bei Erlöschen einer parteifähigen Personenvereinigung

  • BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74

    Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters -

  • BFH, 08.11.1972 - I R 227/70

    Gesellschaftsvertrag - Geschäftsunfähiges Kind - Vormundschaftsgerichtliche

  • BFH, 31.01.2008 - IV B 147/06

    Rechtsbehelfsbefugnis des ausgeschiedenen Personengesellschafters - Zurechnung

  • BFH, 17.04.1980 - IV R 58/78

    Bei Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes einer Mitunternehmerschaft bestimmt

  • BFH, 25.10.1960 - I 116/60 U

    Anerkennung einer rückwirkenden Geltung schriftlicher gesellschaftsrechtlicher

  • BFH, 15.05.1961 - I 273/60
  • FG Düsseldorf, 20.12.2016 - 13 K 897/16

    Geltendmachung der für den Vater des Erben gesondert festgestellten verbleibenden

    Zudem sei es vor dem Hintergrund der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung zur Gesamtrechtsnachfolge in den verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG (BFH-Urteil vom 10.03.1998 VIII R 76/96; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 02.12.2010 4 K 149/2009, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1162; R 10d Abs. 9 Satz 12 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -) und in den Hinzurechnungsbetrag nach § 2a Abs. 3 EStG (BFH-Beschluss vom 25.08.2010 I R 13/09; R 10d Abs. 9 Satz 13 EStR) folgerichtig, die negativen Einkünfte nach § 2a Abs. 1 EStG im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge interpersonell zu übertragen.
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